Einwohnermeldewesen

Unterlagen
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An- und Ummeldung des Wohnsitzes

Frist:
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine Anmeldung vor einem tatsächlichen Einzug ist rechtlich nicht möglich.

Voraussetzungen:
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).

Erforderliche Unterlagen:

• Personalausweis und/ oder Reisepass bzw. Passersatzpapier (zur Identifizierung sowie zur Änderung der Anschrift oder des Wohnorts in den Ausweisdokumenten)
• Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen)
• Eheurkunde
• Wohnungsgeberbestätigung
Sorgeerklärung/ Einverständniserklärung bzw. Negativattest

Kosten:
Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

 

Personalausweis, Beantragung

Frist:
Geltungsdauer: 6 Jahre für die Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer:
In der Regel dauert es ab Antragstellung mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Einwohnermeldeamt abholen können.
Beim vorläufigen Personalausweis ist die Ausstellung sofort möglich

Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden (Geburts- und Eheurkunden), Staatsangehörigkeitsurkunden
bei Personalausweisbewerbern unter 16 Jahren:
bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Personalausweisbehörde überprüft werden soll.
• bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Kosten:
• 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
• 13,00 € Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde)
• 30,00 € Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
• PIN-Neusetzen gebührenfrei
Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
Wichtiger Hinweis: Das Kind, für das ein Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!

Reisepass, Beantragung

Frist:
Geltungsdauer: 6 Jahre für die Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer:
In der Regel dauert es ab Antragstellung mindestens vier Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt abholen können.
In Eil- und Notfällen kann der Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.

Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr)
bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z.B. Personenstandsurkunden (Geburts- und Eheurkunden), Staatsangehörigkeitsurkunden
bei Passbewerbern unter 18 Jahren:
bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, kann die Beantragung durch einen Elternteil mit schriftlicher Zustimmung des anderen Elternteils erfolgen, wobei die Unterschrift des anderen Elternteils durch die Passbehörde überprüft werden soll

bei nur einem Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Kosten:

• vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 €
ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 €
vorläufiger Reisepass: 26,00 €
 Änderung eines Passes/vorläufigen Passes: 6,00 €
Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass: 32,00 €
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten: 22,00 €
Verdoppelung der Gebühren:
Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes oder vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
• Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Kinderreisepass

Kinderreisepässe durften nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährige gültige Reisepässe oder Personalausweises beantragen. Innerhalb der EU sind auch Personalausweise als Reisedokument anerkannt und daher sowohl für Erwachsene als auch für Kinder für Reisen innerhalb der EU ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Führungszeugnis

Bearbeitungsdauer:

ca. 2 bis 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen:
• Bei persönlicher Antragstellung unter Vorlage des Passes oder Personalausweises.
• Für die elektronische Antragstellung über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe „Online-Verfahren") benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsanschrift oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
• Bei schriftliche Antragstellung ist die Beglaubigung Ihrer Unterschrift durch eine siegelführende Stelle erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung durch einen Notar ist ebenfalls möglich. Weiterhin müssen Sie den Verwendungszweck für das Führungszeugnis angeben.
Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Voraussetzung:
• Vollendung des 14. Lebensjahres
• Geschäftsfähigkeit
Kosten:

13,00 €

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z.B. Beziehenden von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfängern, Beziehern des Kinderzuschlags nach § 36a Bundeskindergeldgesetz) oder wenn das Führungszeugnis für einen besonderen Verwendungszweck benötigt wird. Dies wird angenommen, wenn das Führungszeugnis für eine ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.

Bei einer elektronischen Antragstellung ist der Nachweis der Mittellosigkeit elektronisch zu erbringen.

Meldebescheinigung, Beantragung.

Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis oder Pass der beantragenden Person
• Gegebenenfalls Vollmacht
Verfahrensablauf:

Einen Antrag auf eine Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
• Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen.
• Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
• Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
• Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
• Die Meldebehörde erteilt Ihnen die Meldebeacheinigung.
• Sie sind verpflichtet, Die Gebühr für die Meldebescheinigung zu entrichten.
Kosten:
• Einfache Meldebescheinigung 5,00 €
• Erweiterte Meldebescheinigung 15,00 €

 

 

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