Wohngeld

Wohngeld
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Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten vom Staat erhalten: das Wohngeld.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für die Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Wer zum Kreis der Berechtigten zählt, hat auf das Wohngeld einen Rechtsanspruch.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, wie zum Beispiel

- Bürgergeld nach dem SGB II,

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Ebenfalls keinen Anspruch haben Studierende oder Auszubildende, denen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht.

Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe  erhalten. Zuständig für diese Leistungen ist der Landkreis Vorpommern-Rügen.

Beratungstermine können bei Frau Kriegsheim (E-Mail: c.kriegsheim(at)stadtmarlow.de, Tel.: 038221 41015) und Frau Mietzner (E-Mail: a.mietzner(at)stadtmarlow.de, Tel.: 038221 41015) vereinbart werden.

Antragsassistent - Online-Wohngeld für Mecklenburg-Vorpommern

Die Wohngeldformulare im Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern

Über den Wohngeldrechner haben Sie die Möglichkeit Ihren zu erwartenden Wohngeldanspruch informativ und rechtlich unverbindlich zu berechnen.

 

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