Erklärung zur Barrierefreiheit

Bürgerinfo
.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Domain: https://www.stadt-marlow.de/

Die Stadt Marlow ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Um einen möglichst großen Grad der Barrierefreiheit zu erreichen nutzt die Stadt Marlow den Eye-Able Assistent, welcher sich durch einen Klick auf das blaue Symbol mit der stilisierten Person am rechten Bildschirmrand aktivieren lässt, nachdem zuvor die Cookies akzeptiert wurden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Schriftgröße und die Größe des Mauszeigers zu ändern, die Kontraste anzupassen, einen Blaufilter oder Nachtmodus zu aktivieren, Einstellungen für eine Farbschwäche vorzunehmen, Bilder auszublenden und Animationen zu stoppen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich die Webseite vorlesen zu lassen. Eine Navigation über die Webseite mittels Tastatur ist ebenfalls möglich.

Tastaturbelegung
Sofortansicht aktivieren:Alt + Q
Anleitung Tastaturnavigation anzeigen:Alt + F2
Öffnen der Iconbar für die Tastaturnavigation:Alt + 1
Kontrastmodusfenster anzeigen:Alt + 2
Farbkorrekturfenster anzeigenAlt + 3
Mehr Funktionen anzeigen:Alt + 4
Aktivierung der Sprachausgabe:Alt + S
Tastaturnavigation starten:Alt + T
Kontrastmodus umschalten:Alt + C
Nachtmodus umschalten:Alt + N
Blaufilter umschalten:Alt + B
Schrift vergrößern:Alt + + oder Alt + Mausrad
Schrift verkleinern:Alt + - oder Alt + Mausrad
Schließen des gerade geöffneten Fensters:Esc
Suche

Das Suchfeld der einfachen Stichwortsuche ist immer oben im Kopf der Seiten oberhalb des Menüs angeordnet. Hier können Sie ein oder mehrere Suchworte eingeben. Die Suche startet nach einem Klick auf die Finden-Schaltfläche oder nach Betätigung der Eingabetaste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V weitestgehend vereinbar.
Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


In den Webauftritt eingebundene Dokumente
Begründung:
Die große Anzahl der bereit gestellten Dokumente hat bislang eine vollständige Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Dieses ist jedoch geplant und wird sukzessiv umgesetzt. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Behörden) bereitgestellt werden, liegen in der Regel nicht barrierefrei vor.
• In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos in Gebärdensprache sowie mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Dieses ist jedoch mittelfristig in Planung.
• Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Die Kartografie ist eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITVO M-V nicht entsprechen kann.
Redaktionelle Inhalte
Begründung:
Auf Grund der mitunter komplexen Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung (z.B. ein Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden teilweise bildliche Darstellungen (z.B. Grafiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.02.2024 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Bitte wenden Sie sich an:

Stadt Marlow
Am Markt 1
18337 Marlow
Tel.: 038221 410 0
E-Mail: info(at)stadtmarlow.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
• Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
• In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

• Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
• Per E-Mail an: ueberwachungsstelle(at)sm.mv-regierung.de.
Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.


 

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler