Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
- Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
- bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
oder
- bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.11.2021