Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Zusatzleistungen zur Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

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